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Als Ausstellungsraum dienender kleiner rechteckiger, in Bruchstein errichteter und verputzter Saalbau mit Mansarddach und Haubendachreiter. Der Schlussstein des auf der südlichen Längsseite gelegenen Portals enthält die Datierung 1749. Der Bau ist zusammen mit Schule, Brunnen und Rathaus städtebaulich wichtiger Bestandteil der Ortsmitte; geschichtlich ist er bedeutsam als einer der wenigen Bauten, die den Dorfbrand 1813 überdauerten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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