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Südlich des Geländes der Landes-Heil- und Pflegeanstalt liegt der Jüdische Friedhof von Herborn, vermutlich entstanden Anfang des 19. Jhs., der noch zahlreiche Grabsteine sowie eine Gedenkstätte für die jüdischen Opfer der Nazi-Zeit enthält. Der Friedhof ist mit einer Fläche von 25,15 ar Gesamtanlage aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |