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Zweigeschossiger großvolumiger verputzter Bau mit reicher Werksteingliederung über Sockelgeschoss. Die Dachform ist reich gegliedert mit geschweiften Giebelmotiven nach Süden und Westen, die sich an Renaissance-Vorbildern orientieren. Die gründerzeitliche Villa des Eigentümers der Sinner Neuhoffnungshütte aus der Zeit um 1890 ist mit dem umgebenden Park erhalten. Schützenswerte Bauteile neben der Gartengestaltung sind ein kleiner Pavillon sowie das das Gelände von Süden erschließende Hauptportal. Villa und Park, denen sich in unmittelbarer Umgebung Bauten für Angestellte und Arbeiter der Eisenhütte anschließen, sind Kulturdenkmale.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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