Markt 3
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Rheingau-Taunus-Kreis
Rüdesheim
  • Markt 3
Vorderburg (Marktburg)
Flur: 19
Flurstück: 109/1, 112/3

Die Baugeschichte ist weitgehend ungeklärt, jedoch ist eine frühe Gründung anzunehmen. Vermutlich Stammsitz des Rüdesheimer Ortsadels derer von Rüdesheim, der sich im 12. Jh. in mehrere Linien aufteilte, u. a. in die de foro (vom Markte, daraus abgeleitet der Name Vorderburg), de domo (vom Haus, Salhof), puer (Kinde) und die hier am längsten begüterten Brömser; demnach eine Ganerbenburg, in deren weitem Bering die Familien in einzelnen Burghäusern wohnten. Nach Aussterben einiger Zweige Übergang in bürgerliche Hände. Zerstörung möglicherweise 1640 beim Abzug der Franzosen, Abbruch der Baureste spätestens beim Bau des südlich anschließenden Wohnhauses 1663. Im 18./19. Jh. mehrfache Besitzerwechsel; jetzt Privatbesitz.

Westlich des Marktplatzes steht der mächtige, quadratische Wohnturm aus dem 12. Jh. mit ca. 9,4 m Seitenlänge und einer Höhe von etwa 15 m. Bruchsteinmauerwerk aus Taunusquarzit ohne ursprünglichen Öffnungen; nur einige Einbrüche aus neuerer Zeit. Alle Nebengebäude und Befestigungen wurden abgebrochen, die früheren Gräben verfüllt. Der ehemals zugehörige Salhof (Marktstraße 14) wurde nach Kriegsschaden um 1975 abgerissen. In Parzellengrenzen und Straßenführung (Kleine Grabenstraße, Klunkhardshof, Marktstraße) ist das ringförmig umschlossene Burggelände im Stadtgrundriss noch erkennbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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