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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage östliche Ortserweiterung
Dreigeschossiges Wohnhaus, erbaut um 1903 in einer spätklassizistischen Formensprache. Symmetrisch gegliederte Putzfassade, dreiachsig mit nur marginal vortretendem Mittelrisalit. Im Erdgeschoss Durchfahrt in der rechten Achse. Über dem Erdgeschoss profiliertes Gesims, die Kanten der Obergeschosse durch versetzte bzw. unterbrochene Quaderung markiert. Abschließend mehrfach profiliertes Kranzgesims mit Zahnschnittornamentik, der Risalit durch Paarfenster und Gebälk betont. Im Inneren des Hauses die originale Raumdisposition erhalten. Holztreppe mit eng gestellten Balustern vom Keller bis ins Dachgeschoss durchgeführt, originale Wohnungsabschlusstüren mit Verglasungen, Dielenböden und Türblätter noch vorhanden. Keine Stuckornamentik an den Decken.
Das relativ schlichte, aber gut erhaltene und für die Zeit eher konservativ gestaltete Gebäude ist von baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |