Epitaph J.G. von Berlichingen
Adolfstraße 145
Foto 1927
Wandtabernakel
Innenraum nach Osten
Gefallenenehrenmal (2023) (Foto: W. Fritzsche)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Bad Schwalbach
  • Adolfstraße 145
  • Adolfstraße
Evangelische Martin-Luther-Kirche
Flur: 17
Flurstück: 115/21, 22/114, 23/114

Erste Pfarrkirche, ursprünglich Marienkirche (Turmkreuz mit Lilien), danach Untere ev. Kirche, 1786 lutherische Kirche, seit 1933 Martin-Luther-Kirche. Erbaut 1471 (Datum an der Chorpforte), Turmpforte 1511. Einschiffig, 5/8-Chor mit Strebepfeilern und zweiteiligen Maßwerkfenstern. Westturm mit Spitzhelm und viereckigen Ecktürmchen. Pforten mit Eisenbeschlägen und Stabgewände. In der südlichen Außenwand sieben Grabplatten.

Im Chor Sterngewölbe mit zwei Wappen-Schlusssteinen (Neu-Katzenelnbogen, Alt-Katzenelnbogen mit Württemberg). Wandtabernakel mit zwei Wappen (Löwe, Hirschgeweih), hl. Veronika mit Schweißtuch und zwei Engeln.

Das Schiff 1826-29 umgestaltet. Neu gotische Fenster, klassizistisches Südportal. Dreiseitige Empore um 1829. Kanzel um 1660/70. Taufstein um 1480, achteckig mit Maßwerk, erneuerter Fuß, Sandstein. 17 Holztafeln mit Grisaillemalerei, 1651, Evangelienszenen nach der kleinen Passion von Dürer. Ehrendenkmal Johann Gottfried von Berlichingen († 1588) aus Stein in reicher, feiner Bearbeitung, bez. Jacob Maior, Bildhauer in Mainz. Drei barocke Gedenksteine. Orgel 1846 von Stumm, kürzlich als Ersatz für eine 1770 von Johann Wilhelm Schöler, Bad Ems, gefertigte Orgel auf der ursprünglichen Orgelempore aufgestellt. Der Prospekt der Schöler-Orgel befindet sich jetzt in der Kirche von Heidenrod-Kemel.

Im ehemals als Friedhof genutzten Kirchhof stand seit 1598 die noch vor dem 18. Jh. abgebrochene Schule.

Das zur Adolfstraße weisende Gefallenenehrenmal mit bekrönendem Löwen ist Bestandteil des Kulturdenkmals.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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