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1602 für Landgraf Moritz von Hessen erbaut. Der Name geht auf dessen Sohn aus zweiter Ehe zurück, der als Erbe die Niedergrafschaft mit Schwalbach und Rotenburg a. d. Fulda erhielt. Das Schlösschen blieb 160 Jahre im Besitz der Nebenlinie Hessen-Rotenburg. Seit 1729 Sitz des Amtes Hohenstein, dann herzoglich-nassauisches Justizamt und Landoberschultheißerei; Landratsamt und Zollamt, heute Amtsgericht.
Vierseitig geschlossene Anlage um einen Innenhof. Langgestreckter Hauptbau mit verschiefertem Fachwerkobergeschoss und hohem Satteldach mit kleinen Gauben. Zur Hofseite zwei offene Laubengänge auf Holzstützen mit geschnitzten Kopfbändern; barocke Tür. Obergeschosszone auch der Wirtschaftsgebäude mit reizvollem Zierfachwerk. Zwerchhaus ehemals mit Ladeluke; Treppentürmchen mit Haubendach.
Ursprünglich waren außerdem zugehörig zwei herrschaftliche Wachthäuser, Waschhaus, Amtsdienerwohnung, Scheuer, Chaisenremise, Gärten und Wiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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