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Erbaut 1873-79, Architekt: Philipp Hoffmann, Wiesbaden. 1912-13 Umbau mit Entfernung der großangelegten Auffahrtsrampen. Im Ersten Weltkrieg Lazarett, dann Verwaltung und Spielbank. 1932 Übernahme durch den preußischen Staat. 1935-36 Entfernung der dekorativen Fassadenelemente. Im Zweiten Weltkrieg Nutzung für militärische Zwecke. 1947 Einbau eines Kinos. 1973-74 umfassende Renovierung mit Anbau eines Bühnenhauses und Einrichtung einer Gaststätte im Untergeschoss.
Bereits unter Landgraf Carl Emanuel zu Hessen-Rotenburg (Reg. 1746-1812) bestanden Absichten für den Bau eines Gesellschaftshauses. 1871 bestimmte man als Standort des zu errichtenden Kursaales den ehemaligen Amtsgarten gegenüber dem Amtsgebäude (Rotenburger Schlößchen). Die nach einem Architekten-Wettbewerb prämierten Entwürfe (von H. Kafka, O. Schulze, München und Fr. Seitz, Heidelberg) kamen nicht zur Ausführung. 1873 übernahm Oberbaurat Philipp Hoffmann das Projekt und reduzierte den Planungsumfang erheblich. 1874 war Baubeginn, 1879 konnte der „Cursaal-Bau" eingeweiht werden.
Das Gebäude wurde größtenteils aus hellem französischem Kalkstein errichtet. Die stark plastische Fassadengliederung mit Stilelementen der Renaissance, zugleich prächtig und monumental, entsprach dem Repräsentationsbedürfnis der zunehmend wohlhabenden Langenschwalbacher Bürgerschaft wie auch des Kurpublikums. Die Hauptfassade orientiert sich nach Osten zum Stadtzentrum. Über einem Sockelgeschoss erhebt sich ein fünfachsiger, ehemals giebelbekrönter Mittelbau mit zwei Arkadengeschossen und vorgelagertem Portikus, beidseitig gerahmt von dreiachsigen niedrigeren Seitenflügeln, früher mit giebelförmig abschließenden Mittelrisaliten. An Nord- und Südseite zum Park jeweils fünfachsige, säulengestützte Loggien.
Die Innenräume gruppieren sich um den zentralen zweigeschossigen Kursaal, der von Arkadenmauern mit Säulen aus schwarzem nassauischem Marmor begrenzt wird. Wände und Decken des Kursaales, des heutigen Roten und Kleinen Saales sind reich mit teilweise farbig angelegten Stuckaturen geziert, wobei eine von Hoffmann geplante malerische Ausgestaltung nie zur Ausführung kam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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