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Friedhof ohne Ummauerung. Der südlich gelegene, jetzt bewaldete ältere Teil diente bis um 1910 als Begräbnisstätte. Zahlreiche umgestürzte Grabsteine gehen überwiegend auf das 19. Jh. zurück. Der jüngere, planmäßig angelegte Teil wurde bis 1938 belegt, hier sind ca. 50 Steine erhalten. Die jüdische Gemeinde mit Kemel als Filialgemeinde bestand 1873 aus 154 Personen, der höchste Mitgliederstand wurde um 1900 erreicht; hinzu kamen jüdische Badegäste. 1933 lebten noch ca. 30 jüdische Familien in Bad Schwalbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |