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Gusseiserner Brunnentrog, vielleicht aus der Michelbacher Hütte; die zugehörige Brunnensäule fehlt. Rechteckige Form mit Einteilung der Seiten in fünf bzw. zwei durch Stege unterteilte Felder; diese sind diagonal durchkreuzt. Im Mittelpunkt jeweils aufgesetzte Vierpassornamente, die jedoch nur noch an der Schmalseite vorhanden sind. Der Ende des 19. Jh. entstandene Brunnen kommt durch die beengte Aufstellung in unvorteilhafter Umgebung nur wenig zur Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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