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Rheingau-Taunus-Kreis
Taunusstein
Wehen
  • Judenbegräbnis (Neuer Weg)
Jüdischer Friedhof
Flur: 1
Flurstück: 181

Der Friedhof soll bereits um 1330 angelegt worden sein. Am Südhang des Halberges auf herrschaftlichem Grund gelegen, war für das Gelände eine Pacht zu entrichten. Der Friedhof diente bis 1749 auch der jüdischen Gemeinde Wiesbaden (früher vielleicht auch Idstein) als Begräbnisstätte. Aufgrund eines Verbotes von 1726 erhielt der Friedhof keine Mauereinfriedung, sondern 1775 eine umgrenzende Hecke, jetzt durch einen Holzzaun ersetzt. Beerdigungen fanden bis 1935 statt, es sind etwa 55 Gräber vorhanden.

Ergänzung: 57 Grabsteine bzw. Steinfragmente, 1694 bis 1933


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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