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Nördlich außerhalb des Ortes im Feld nahe der Landstraße gelegenes, nicht eingefriedetes dreieckiges Gelände mit etwa sieben Grabstellen, Grabsteine umgestürzt und beschädigt. Die letzte Beerdigung fand kurz vor 1900 statt. Der Friedhof wird bereits um 1850 erwähnt. Seit 1828 gab es eine eigene jüdische Gemeinde in Steinfischbach, die um 1840 aus zehn Personen bestand. Sie schloss sich um 1845 mit der Camberger Gemeinde zusammen. 1907 lebte nur noch eine jüdische Familie am Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |