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Die erste Erwähnung des jüdischen Friedhofes geht zurück in das Jahr 1530. Er diente zeitweise 22 jüdischen Gemeinden als Begräbnisstätte. Der älteste Teil befindet sich im Süden der Anlage, die 1812, 1926 und 1830 vergrößert wurde und seitdem eine Größe von 108 ar besitzt. An der südlichen Mauer ist das ehemalige, rundbogige Eingangstor des 16. Jhs. erkennbar: schöne Sandsteinrahmung mit dem Kurmainzer Wappen im Scheitel und hebräischen Schriftzeichen. Eine einfache Friedhofshalle wurde 1853 als neue Eingangshalle im nördlichen Bereich gebaut. Auf dem Friedhof befinden sich 989 gut erhaltene Grabplatten und -steine aus der Belegzeit von 1715 bis 1939. Viele Steine sind allerdings versunken oder in der NS-Zeit abgeräumt worden. Noch ältere Steine (16. Jh.) wohl aufgrund von Aufschüttungen aus Platzgründen nicht mehr sichtbar. Die gesamte Anlage ist Kulturdenkmal aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |