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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage nördliches Villengebiet
Zweigeschossiges, über hohem Sockelgeschoss sich giebelständig erhebendes Wohnhaus, für Valentin Kappel von dem Bensheimer Architekten Wilhelm Nahrgang wohl kurz nach 1900 erbaut. Sockel und Hauptgeschoss in Sandsteinrustika aufgeführt, darüber Putzfassade; als Abschluss Krüppelwalmdach. Zur Straße dreiseitiger Vorbau mit eigener Verdachung, die nördliche Traufseite mit Satteldachzwerchhaus; an dieser Seite auch der über eine Treppe erreichbare Eingang. Die Fenster des Gebäudes mit Klappläden und originaler Gliederung (Oberlichter versprosst).
Im Inneren die ursprüngliche Raumdisposition erhalten, außerdem die alte Holztreppe, die alten Türen und teilweise auch die alten Heizkörper erhalten. Im Außenbereich teilweise noch altes Pflaster und die Sandsteineinfriedung noch vorhanden. Das Gebäude ist Teil der Gesamtanlage III nördliches Villengebiet von Bensheim. Vor allem aufgrund der erhaltenen Innenausstattung ist es auch Kulturdenkmal gem. § 2.1 HDSchG aus geschichtlichen und baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |