Kirche von Nordwesten (Foto: C. Krienke, LfDH)
Gemeindezentrum im Norden (Foto: C. Krienke, LfDH)
Kirchenraum nach Osten (Foto: C. Krienke, LfDH)
Taufkapelle im Turm (Foto: C. Krienke, LfDH)
Fenstergestaltung nach Süden (Foto: C. Krienke, LfDH)
Gemeindesaal im Gemeindehaus (Foto: C. Krienke, LfDH)
Altes Schützenhüttengäßchen 2
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Sachsenhausen
  • Altes Schützenhüttengäßchen 2
  • Altes Schützenhüttengäßchen 4
Kath. St. Wendelskirche
Flur: 564
Flurstück: 90/1

Baubeschreibung

Zwischen dem Südfriedhof und einer zeilenförmigen traufständigen Wohnbebauung bilden das Alte Schützenhüttengäßchen und der Heinrich-Limpert-Weg einen Zwickel aus. Im Straßenverlauf zurückgesetzt, überragt St. Wendel hier die bis zu viergeschossigen Wohn- und Gemeindebauten.

Parallel zur Friedhofsmauer erstreckt sich das sattelbedachte Kirchenschiff mit seinem halb runden geosteten Chor. Ihm gliedern sich nach Norden die Beichtkapelle, die Sakristei und der zylindrische Campanile an. Von der frei stehenden Kirche leitet nach Westen ein Vorplatz zum kunstschieferverkleideten Gemeindehaus über. Dessen wabenförmiger eingeschossiger Saal wird von einem zweigeschossigen Riegel mit Gemeinde- und Wohnräumen hinterfangen. Bei St. Wendel stehen innen wie außen bruchsteinverkleidete Wände neben Sichtbetonelementen. Die Wandscheiben scheinen zu schweben: auf der Sockelplatte aufgeständert, von der betonsichtigen Decke durch ein Fensterband abgesetzt. In der Beichtkapelle wiederholt sich die Rundungdes Chorraums. Den Übergang vom Chor zum Schiff markiert im Süden eine Glasfuge mit abstrakten Bleiglasformen. Über dem Kirchenportal zeigt sich die Orgelempore im Westen frei eingestellt. Nach Norden führt ein Verbindungsgang zur Taufkapelle im Turm. Im gegenüberliegenden Gemeindehaus wird der Saal durch ein Fensterband erhellt und durch eine orangefarbene wabenförmige Deckenstruktur überfangen.

Geschichte 

Als Sachsenhausen im beginnenden 20. Jahrhundert wuchs, feierte die römisch-katholische  Gemeinde ihre Gottesdienste zunächst in einer Friedhofshalle. Schließlich richtete Martin Weber 1938 eine Kapelle in einem ehem. Brauereigebäude am Hainer Weg ein. Obwohl dieser Kapellenraum im Krieg nur leicht beschädigt wurde, verwarf man den Plan einer neuen Kirche an dieser Stelle. Stattdessen verkaufte die – inzwischen zur Pfarrei erhobene – Gemeinde das Grundstück zugunsten des heutigen Standorts.

Als Schüler von Dominikus Böhm und Mitarbeiter von Rudolf Schwarz hatte Johannes Krahn in Frankfurt bereits am Wiederaufbau der Paulskirche (1948) mitgewirkt. Mit dem Bienenkorbhochhaus (1955) fand er zu seiner fast schwebenden Formensprache, die später St. Wendel prägen sollte. Aus dem Umfeld von Schwarz schuf der ehem. Städelprofessor Georg Meistermann das Altarfenster. Ergänzt wurde die moderne Ausstattung durch eine Marienstatue des 14. Jahrhunderts. Das bauzeitliche Gemeindehaus ersetzte Krahn mit seinem Sohn 1976 durch einen Neubau. Nachkonziliar wurden der Altarraum der Kirche neu geordnet und die Taufkapelle umgestaltet.

Bewertung

Städtebaulich bildet der Turm von St. Wendel eine weithin sichtbareDominante, um die sich einzelneBauglieder in einer parkartigen Anlagegruppieren. Subtil leitet der geschwungene Baukörper der Kirche von der Straße zur Friedhofsmauer und zu den Wohnbauten über. Die Kirche steht stadtteilgeschichtlich für das Erstarken der katholischen Gemeinde im wachsenden Sachsenhau sen. Typengeschichtlich eher traditionell gehalten, lebt der Bau künstlerisch vom gelungenen Zusammenspiel der Glasgestaltung Meistermanns mit der ebenso monumentalen wie schwebenden Bauform Krahns. Als späte Vollendung des Ensembles fügt sich das Gemeindehaus maßstäblich ein und bildet in klarer Formensprache einen gültigen Ausdruck des gemeindlichen Aufbruchs der 1970er Jahre.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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