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Wagenhallen der städtischen Trambahn von 1898, 1901 u. 1906 in neoromanischen Formen mit eiserner Dachkonstruktion zwischen massiven Umfangsgewänden.
2008 denkmalgerecht umgebaut, keine Nutzung mehr als Straßenbahndepot. Adresse auch Hedderichstraße 32-36 und Textorstraße 31-35 sowie Karl-Gerold-Platz 1
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |