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Kirchengebäude von 1926/27 nach Entwurf von M. Weber in expressionistisch variiertem Bezug zur norddeutschen Backsteingotik. Komplex aus Ober- u. Unterkirche sowie Pfarr-, Schwestern- und Gemeindehaus; Klinkerfassade über Betonkonstruktion, in der Symmetrieachse sechseckiger Chorturm unter hexagonalem Helm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |