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Das Vorderhaus der Paradiesgasse 15 wurde in der Neuzeit errichtet, worauf ein wiederverwendeter Balken des Jahres 1675 im zweiten Obergeschoss des Hauses hinweist. Die kreuzgratgewölbte Kelleranlage geht nach dem Baubefund auf diese Zeit zurück. Die Obergeschosse des Vorderhauses wurden hingegen 1809 oder kurz darauf errichtet.
Bei dem turmartigen Gebäudefragment auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks handelt es sich nicht um die Fragmente eines spätgotischen Wohnturms. Die Entstehungszeit des Hinterhauses ist nach den baulichen Befunden ebenfalls neuzeitlich. Von besonderem Erhaltungswert ist die gewölbte Kelleranlage im Anschluss an das Vorderhaus. Sowohl der Keller mit Kreuzgratwölbung als auch die Fragmente der Süd- und Westwand stammen aus der Zeit zwischen 1572 und 1628. Das Fachwerk der Obergeschosse wurde hingegen 1809 oder kurz danach errichtet.
Die Kelleranlage des Vorderhauses sowie das Hinterhaus samt Kelleranlage sind Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |