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Fußgängerbrücke von 1868/69 nach Entwurf von P. Schmuck als eiserne Fachwerkkonstruktion in Formen einer Hängebrücke mit beidseitigen Treppenaufgängen aus Sandstein. 1911/12 als Auslegerkonstruktion in gleicher Umrisslinie erneuert; Wiederherstellung nach Kriegszerstörung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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