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Gemarkung Frankfurt
Neogotischer Sakralbau von 1883 nach Entwurf von A. v. Kauffmann als Stiftung des M. Bernus; nach teilw. Kriegszerstörung Wiederaufbau auf urspr. Grundriss
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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