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Öffentliche Parkanlage auf dem Areal des ehem. Gutshofes Grüneburg der v. Bethmann, seit 1844 im Besitz der Familie Rothschild, für die J. J. v. Essen 1845 ein Villengebäude (Schloß Grüneburg) im Stile Louis-Seize errichten ließ. Nur wenige Architekturfragmente und Stelen markieren in zentraler Lage den Platz des um 1950 abgebrochenen Schlosses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |