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Gemarkung Frankfurt
Nobles Mietshaus des Neobarock von 1897 mit markantem Seitenrisalit an reich gegliederter Sandsteinfassade; orig. Eingangsvorhalle in Eisen-/Glas- Konstruktion Einfriedung u. Balkongitter
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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