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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage 66
Mietshaus der Neurenaissance von 1889 hinter Verblendsteinfassade mit Werksteingliederung sowie durch Balkons zentriertem Axialrisalit unter Ziergiebel.
Zahlreiche Ausbaudetails aus der Bauzeit sowie um 1910 (u.a. Holzfenster, Türen und Beschläge, Stuckdecken, Holz- und Terrazoböden, Linkrusta-Tapeten im Treppenhaus; rückwärtiger Anbau mit Backstube wohl um 1910).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |