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Gemarkung Bockenheim
Im Kern spätgotische Pfarrkirche von 1365 mit Veränderungen sowie Erweiterungen von 1634 und 1767. Nach Zerstörung moderner Wiederaufbau (1956). Saalkirche mit halbrund geschlossenen Schmalseiten und Glasfenstern von C. Crodel (1956). Klassizistischer Glockenturm an der Südseite von 1852/53 nach Plänen des Bockenheimer Maurermeisters Brandt in Backsteinmauerwerk. Klassizistischer Brunnen aus gusseiserner Pumpensäule; am Kirchplatz Bruchsteinmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |