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Gemarkung Bockenheim
Ehem. Rittergut; Ausbau zum barocken Hofgut um 1750 nach Vorstellungen seines Besitzers I. d'Orville. Komplex aus Herrenhaus, Verwalter- und Nebengebäuden. Nach Brand 1819 klassizistische Ergänzungen von F. Rumpf (z. B. zeitgleiche Wirtschaftsbauten).
Schönhof 1845 dezimiert infolge der Trassierung der Main-Weser-Bahn. 1898 städtische Übernahme der Gebäude. In neuerer Zeit Zerstörung des Ziergartens. Dazugehöriges, klassizistisches Gartenhaus von F. Rumpf - urspr. für K. L. von Barckhaus-Wiesenhütten errichtet - seit 1964 im Grüneburgpark.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |