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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage 84
Gemarkung Bonames
Repräsentatives, klassizistisches Landhaus von 1827 nach Entwurf von R. Burnitz in einem von S. Rinz angelegten Park. Im Süden von ehem. Stadtmauer und 1827 verändertem Turm der Ortsbefestigung begrenzt (s. u. Am Burghof 29). Hervorgegangen aus dem Umbau eines barocken Gutshauses (um 1770) im Areal des mittelalterlichen Bonameser Saalhofes.
Der Park ist als Teil der Gesamtanlage geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |