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Gemarkung Bergen-Enkheim
Barocke Saalkirche von 1717-19 - als Ersatz eines 1445 erstmals erwähnten Vorgängerbaus - mit dreiseitigem Schluss und Haubendachreiter; im Innern zeitgleiche Emporen und Kanzel; Chorempore von 1805.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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