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Spätbarockes Gebäude ab 1780 nach Entwurf von N. Lauxen in Formen des benachbarten Palastes.
Der Baublock Bolongarostraße, Mainberg, Kranengasse dokumentiert die Höchster Stadterweiterung während des 19. und frühen 20.Jahrhunderts, die das Areal zwischen Altstadt und Bolongaropalast/Tabakmanufaktur baulich geschlossen hat. Entlang der Südseite der Bolongarostraße geschlossene Bebauung, die sich aber der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts, Eckbau Mainberg 1, bis zur bereits bestehenden spätbarocken Tabakmanufaktur weiterentwickelt hat und die Bolongarostraße als mainparallele Hauptstraße bestätigt.
Zum Main hin dominierend der barockisierende Bau Mainberg 7 der historischen Gaststätte "Zum Mammut" mit anschließender - inzwischen überformter - Aussichtsterrasse. Weiter entlang des Mains in offener Bauweise repräsentative Wohnbauten aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg, Mainberg 10 und Doppelhaus Mainberg 11/12, über höher Stützmauer entlang des Flussufers. Als Abschluss der Mainfront die bereits angesprochene Tabakmanufaktur, die sich entlang der Kranengasse von der Bolongarostraße bis zur Mainfront erstreckt und zu dem den folgenden Block einnehmenden Bolongaropalast überleitet.
Anschaulich vermittelt sich die Stadtentwicklung von Höchst im 19. Jahrhundert im Rahmen eines Blockschemas. Die Blockrandgestaltung spiegelt die jeweils besonderen Lagebedingungen. Teils Torfahrthäuser entlang der Bolongarostraße, Akzentuierung der Ecke zum Mainberg und zum Ufer als Pendant zum Mainmühlenturm. entlang des Ufersaums eine Stützsmauer in Sandsteinmauerwerk als verbindendes städtebauliches Motiv. Und schließlich die Einheit von Tabakmanufaktur und Bolongaropalast in der Kranengasse.
Die Gesamtanlage wird aus geschichtlichen und - vor allem am Mainufer - aus künstlerischen Gründen ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |