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An der Stelle einer kleinen Vorgängerkirche aus dem 14. Jh. wurde 1728-41 die kleine Saalkirche mit 3/8-Schluss erbaut. Das schlichte Äußere ist an den Traufseiten durch symmetrisch angeordnete Fenster mit flachen Stichbögen und kleinen Seiteneingängen sowie schmale Ecklisenen gegliedert. An der Giebelseite ist die Rechtecktür mit stark profilierter Ohrenumrahmung und Deckplatte verziert. Über dem Polygonalabschluss erhebt sich ein quadratischer Turmaufsatz mit rundbogigen Schallöffnungen; er wird bedeckt von einer achtseitigen, einmal unterteilten geschwungenen Haube.
Im Inneren ist der Saalbau flach gedeckt über sehr hoher Voute. Die an drei Seiten durchlaufende Holzempore wird durch geschweifte Holzsäulen auf quadratischem Querschnitt unterstützt. Bäuerliche Ornamentik verziert die verkröpften Felder der geschlossenen Brüstung. Zwei Rundsäulen unterstützen den Turmaufsatz.
Zu der Ausstattung der Kirche gehören die Kanzel von 1742: ein sechsseitiger Eichenholzkorpus auf quadratischer Säule. Seine Felder sind mit stark profilierten Füllungen geschmückt. Auf der ausgesägten Bekrönung des Schalldeckels sitzt ein Pelikan. Die Kanzelrückwand zeigt eine Intarsia: Christus als Hirte. Der pokalförmige Sandsteintaufstein, datiert am Schaft 1783, darüber ein Wappenschild mit Fürstlich-Löwenstein''schem Monogramm. Das halbkugelförmige Becken ist mit geflügeltem Engelskopf und Muschelformen verziert.
Der dreiteilige barocke Orgelprospekt mit flachrund vorspringendem erhöhten Mittelteil wird an den äußeren Ecken von zwei vollplastischen Posaune blasenden Engeln und auf dem Mittelteil von einem harfespielenden David zwischen Flammenvasen bekrönt. Die Orgel wurde erbaut von Theodor Bems aus Karlstadt, Mitte 18. Jh. Auf der Orgelempore befindet sich das Herrschaftsgestühl; die erhöhte Brüstung ist mit ausgesägtem Gitterwerk aus symmetrischen Ranken und aufgemalten Puttenköpfen gut gestaltet. In den darunterliegenden Brüstungsfeldern befinden sich Inschriften.
Die Kirche mit ihrer Ausstattung ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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