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Schwimmsportanlage von 1924-26 nach Entwurf von G. Schaumann, Gartengestaltung nach Plan M. Brommes. Teil des Stadionkomplexes im Stadtwald; axialsymmetrische Anlage aus querliegendem Schwimmbecken vor großzügiger Spielwiese mit Planschbecken, flankierenden Umkleidebauten und Liegeterrassen.
Neoklassizistischer Struwwelpeterbrunnen (1923) von J. J. Belz. Beckenanlage und Spielwiese modern umgestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |