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Waldfriedhof mit Toranlage, Trauerhalle, Ehrenmälern, Hochkreuz sowie wertvollen Grabmälern
Historie
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts machte das Bevölkerungswachstum im 1900 eingemeindeten Frankfurter Stadtteil Frankfurt-Oberrad die Anlage einer neuen Begräbnisstätte erforderlich. Der bestehende Alte Friedhof an der Mathildenstraße konnte den Bedarf nicht mehr decken. Am Rand des Frankfurter Stadtwaldes wurde daher ein neuer Friedhof angelegt, der als „Waldfriedhof“ konzipiert und am 12. Dezember 1914 mit der ersten Beisetzung eröffnet wurde.
In den folgenden Jahrzehnten wurde die Anlage mehrfach erweitert. Insbesondere nach den beiden Weltkriegen entstanden zusätzliche Bereiche zur Aufnahme von Kriegsgräbern und Gedenkanlagen, die bis heute das Erscheinungsbild prägen.
Anlage und Gestaltung
Der Waldfriedhof zeichnet sich durch die Verbindung unterschiedlicher Gestaltungsprinzipien aus. Der ältere, östliche Teil ist in einen bestehenden Waldbestand eingebettet und folgt den Gestaltungsgrundsätzen eines Waldfriedhofs: geschwungene Wege, unregelmäßig geformte Grabfelder und dichter Baumbestand erzeugen eine landschaftlich geprägte, naturnahe Atmosphäre. Demgegenüber steht der westliche Erweiterungsbereich, der durch eine klare, geometrische Ordnung geprägt ist. Eine markante, von Bäumen gesäumte Ost-West-Achse bildet das Rückgrat dieser Anlage. Sie wird von einem breiten Rasenstreifen begleitet und von parallel geführten Wegen flankiert. Von dieser Achse gehen beiderseits regelmäßig angelegte, rechteckige Grabfelder ab, insbesondere Kriegsgräberanlagen.
Die Verbindung beider Bereiche erfolgt über ein differenziert gestaltetes Wegesystem. Vom Haupteingang führt eine zentrale Achse auf die Einsegnungshalle zu und gliedert die Anlage weiter nach Süden. Ein kreisförmiger Weg fungiert als Gelenkpunkt und Auftakt zur westlichen Erweiterung. Entlang der Hauptachse sind gestalterisch hervorgehobene Aufenthaltsbereiche angeordnet, darunter bastionsartige Sitzplätze, vertiefte Brunnenanlagen sowie durch niedrige, bossierte Mauern gefasste Raumsequenzen.
Bestandteile
Zur Gesamtanlage gehören neben der Friedhofsstruktur zahlreiche bauliche und künstlerische Elemente. Dazu zählen die neoklassizistische Einsegnungshalle (s. eigener Eintrag), die Einfriedungsmauer mit Toranlage, Torhaus und Thanatos-Relief, Binnenmauern sowie Brunnen- und Schöpfbeckenanlagen.
Besondere Bedeutung kommt den Kriegsgräber- und Gedenkanlagen zu. Ein Denkmal erinnert an die Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Die umfangreiche Anlage zum Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkriegs wird durch ein monumentales Hochkreuz auf einem erhöhten Plateau akzentuiert. Vorgelagert ist ein aus Sandsteinbalken gefügtes Kreuz mit der Inschrift „RAGENDES KREUZ / GRÜSST UNSERE / TOTEN IN ALLER / WELT*WEIST ZU DEN / GRÄBERN IM OSTEN / HINÜBER MAHNT UNS / ZUM FRIEDEN / 1939 1945“.
Ergänzt wird die Anlage durch weitere Gedenkbereiche, darunter ein umfriedetes Gräberfeld für niederländische Opfer der nationalsozialistischen Konzentrationslager mit einer zentralen Bronzefigur eines Sterbenden.
Denkmalwert
Der Waldfriedhof Oberrad besitzt einen hohen geschichtlichen und künstlerischen Zeugniswert. Von besonderer Bedeutung ist die qualitätvolle Verbindung zweier Leitbilder der Zeit: des landschaftlich geprägten Waldfriedhofs und des eher formal gegliederten Parkfriedhofs. Diese Gegenüberstellung ist in der Anlage klar ablesbar und wird durch die differenzierte Wegeführung und Raumgestaltung vermittelt. Die Erweiterungen der Nachkriegszeit, insbesondere die Kriegsgräberfelder und Gedenkanlagen, sind zugleich Ausdruck zeittypischer Gestaltung und wichtiger Erinnerungsorte an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Darüber hinaus tragen die künstlerisch gestalteten Grabmäler, baulichen Details und Freiraumelemente wesentlich zur gestalterischen Qualität der Gesamtanlage bei.
Der Waldfriedhof ist daher ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |