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Gemarkung Schwanheim
Neogotische Hallenkirche von 1899-1901 mit Frontturm. Querhaus und Polygonalchor in markanter Lage der Mainlandschaft. Außen barockes Steinkreuz um 1700, im Innern gotisierende Ausstattung: Hochaltar (1901) nach Entwurf von F. Gastell sowie Orgel (1908) nach Plänen K. Horns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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