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Gemarkung Schwanheim
Nach der Art einer Wasserburg mit Ringmauer, Turm und doppeltem Wassergraben erneuerte Anlage von 1348 nach J. Goldstein - Umrisse in der 2. Hälfte des 19. Jh. von oktogonaler Hofanlage aufgegriffen. Fundamente des 14. Jh. sowie klassizistisches Herrenhaus von 1839 erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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