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Monumentaler Gebäudekomplex aus Vorhalle, Kuppelkirche und Leichenhalle in vorwiegend neoklassizistischen Formen von 1909 nach Entwurf von H. Reinhardt u. G. Süßenguth in Anlehnung an ravennatische Bauten der Spätantike; zahlreiche Reste orig. Jugendstil-Dekoration. Gegenüber Verwaltungsgebäude, davor Pförtnerhäuschen und Tor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |