Pfarrhausstraße 2, Friedhof
Pfarrhausstraße 2, Ev. Pfarrkirche
Pfarrhausstraße 2, Friedhof
Pfarrhausstraße 2, Friedhof
Pfarrhausstraße 2, Friedhof
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Otzberg
Lengfeld
  • Pfarrhausstraße 2
  • Pfarrhausstraße
Ev. Pfarrkirche St. Gallus
Flur: 1
Flurstück: 337/1, 337/2

An der Stelle eines Vorgängerbaus aus dem 13. Jh., der 1771 bis auf den Turm abgebrochen wurde, errichtete man 1772-83 die heutige Kirche. 1841 wurde im Zusammenhang mit allgemeinen Ausbesserungsarbeiten das Turmobergeschoss verändert.

Das Äußere der rechteckigen Hallenkirche mit 3/8-Schluß wird durch den aus der Mitte der Westseite nach Norden verschobenen hohen Turm geprägt. Er ist in 4 Geschosse durch Gurtgesimse gegliedert und zeigt noch romanische Reste (gekuppelte Rundbogenfenster mit Rundsäulen, diese mit Würfelkapitellen und Knollenschmuck). Im 3. OG kann man an den neugotischen Schallöffnungen die Veränderungen von 1841 erkennen. Das EG ist mit einer Tonne eingewölbt. Bekrönt wird der Turm durch eine spitze achteckige, eingezogene Haube.

Im Osten schließt sich die Sakristei als kleiner quadratischer Bau mit Walmdach in gleicher Breite an die mittlere Polygonseite an. Ansonsten gliedern rundbogige Fensteröffnungen mit Segmentbogenfenstern die Fassade.

Das Südportal mit Ohrenumrahmung und halbkreisförmigem Giebel (hier Krone und Monogramm J C) trägt auf dem Sturz eine Inschrift und die Datierung 1772. Im Inneren ist der hohe Raum flach gedeckt. An drei Seiten umlaufende Holzemporen (1783) auf Holzstützen. Von der Ausstattung ist die Eichenholzkanzel, ein achtseitiger hängender Korpus mit wülstigen Füllungen in den Feldern und ornamentierter Rückwand von 1780 zu nennen. Sie wird bekrönt von einem Schalldeckel mit ausgesägten Voluten, Blüten, Knöpfen und Pelikan. Ein pokalförmiger Taufstein aus rotem Sandstein, sein Becken mit Muschelbuckeln versehen, stammt ebenfalls aus dem Ende des 18. Jhs. Die Kirche mit ihrer Ausstattung ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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