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Doppelmietshaus, 1910 errichtet von Johann Andreas Ravenstein mit reliefierten Schmuckelementen über Pilastergliederung und ursprünglicher Einfriedung. Nach Kriegsschäden erfolgte um 1950 eine qualitätsvolle Aufstockung des 2. OG. Auf der Gartenseite haben sich die bauzeitliche Terrasse und der Balkon im 1. OG samt Verdachung und Geländern erhalten sowie im 2. OG das Geländer aus den 1950er Jahren. Teilweise hochwertige Innenausstattung aus der Bauzeit und den 1950er Jahren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |