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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage 84
Reste der spätgotischen Ortsbefestigung, ab 1413 zur Sicherung des reichsstädtischen Dorfes auf polygonalem Grundriss mit ehem. zwei Torbauten und elf Türmen angelegt.
(Auf folgenden Liegenschaften ist die Stadtbefestigung noch in Resten erhalten:
Alt-Bonames 6,
Am Burghof 5, 12, 16, 29,
Bonameser Hintergasse 4-8,
Homburger Landstraße 625,
[ehem. Untertor im Wohnhaus verbaut]
Pfarrgäßchen o. Nr. [ehern. Zehntscheune], 3-15)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |