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Durchgreifende Erneuerung mit Rekonstruktion eines kriegszerstörten Bauteils. Nach Wiederherstellung ist die Einheit des Doppelhauses im Straßenbild an der Kreuzung wieder erlebbar. Starke Aufwertung des Straßenbildes, hochwertige Innenerneuerung nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten. Kulturdenkmal wegen seiner architekturtypologischen und seiner städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |