Karl-Albert-Straße 26
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Bornheim
  • Karl-Albert-Straße 26
Siedlung Bornheimer Hang
Flur: 460
Flurstück: 52/21

Teil der Gesamtanlage:

Gemarkung Frankfurt

Am Rande des Bornheimer Hangs nach einem Siedlungsplan des Stadtbaurates E. May unter Mitwirkung H. Boehms in mehreren Bauphasen durch die AG für kleine Wohnungen' ausgeführte Großsiedlung der frühen Moderne von 1926/27-1929. Architektonischer Entwurf von E. May, C. H. Rudloff u. A. Aßmann, gärtnerische Gestaltung nach Plänen von M. Bromme u. U. Wolf. Längs der Straßenzüge überwiegend Geschosswohnungsbauten mit begrünten Innenhöfen, im Innern des Großblocks östlich der Wittelsbacherallee auch Einfamilienhauszeilen.

Einige Detaillösungen bemerkenswert, z. B. prismenartige Treppenhausbelichtung der Eingänge in der Pestalozzistraße. Weitere bauliche Akzente durch eine Zentralwaschküche als Brückenbau über die Ortenberger Straße, die Heilig-Kreuz-Kirche als "Höhenbekrönung" an der Wittelsbacherallee sowie eine Freiflächenschule am Saum der Siedlung.

(Florstädter Straße 1-23, Inheidener Straße 2-44, 19-31, Karl-Albert-Straße 1-47, 2-48, Karl-Flesch-Straße 1-29, Kettelerallee 25-43, 51-75, Ortenberger Straße 1-57, 42-58, Pestalozzistraße 2-30, Saalburgallee 21-23, 25-37, Wittelsbacherallee 140-190, 157-179,195-201,203-205)


Als Bestandteil einer Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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