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Rückwärtig im Hof steht ein barocker Torbogen aus der Zeit um 1720, ein Rest des ehemaligen Nürnberger Hofes (siehe auch den gegenüberliegenden Durchgang Braubachstraße 33). Der Torbogen zur ehemaligen Schnurgasse war Ausfahrt des 1485 angekauften Schmiedehofes, der die Erweiterung des Nürnberger Hofes bildete.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |