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Die Schwedlerbrücke von 1910 ist annähernd vollständig erhalten und beansprucht in ihrer Ausdehnung von 245 m eine besondere Position unter den Fußgängerbrücken der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Die eleganten Eisenfachwerkbögen noch in genieteter Verbindung überspannen großzügig das Gelände zwischen Ostpark und Hanauer Landstraße. Die Pfeiler sind schon in sichtigem Stampfbeton ausgeführt, auf eine Verkleidung aus Stein hatte man aus Kostengrünen verzichtet. Die Schwedlerbrücke ist wegen ihrer Bedeutung als komplett erhaltene Anlage einer Fußgängerbrücke der späten Kaiserzeit mit bemerkenswerter Länge in Eisenfachwerkkonstruktion als technisches Kulturdenkmal eingestuft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |