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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage 40
Doppelmietshaus der Neurenaissance von 1904 nach Entwurf von L. Härtel mit symmetrischen Balkonerkern in Werkstein; urspr. Einfriedung.
Haus Nr. 14 ist innen wie außen weitgehend unverändert im bauzeitlichen Zustand erhalten (u.a. historische Fliesenböden und bauzeitliche Fenster, darunter das Treppenhausfenster im 1. OG mit floraler Buntverglasung im Oberlicht, die Wohnungstüren sowie die Hauseingangstüre mit Buntverglasung und Vordach).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |