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Gemarkung Höchst
Renaissanceschloss für die Amtsleute der Mainzer Erzbischöfe von 1586-1608 anstelle einer kurmainzischen Zollburg - davon gotischer Bergfried, trockengelegter Wassergraben und Ringmauer aus der Mitte des 14. Jh. erhalten; an der Westseite historisierende Erweiteiungsbauten um 1900 bzw. 1980. Heute Museum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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