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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Kalbach
  • Bonifatiusbrunnen
  • Bonifatiuspark
Bonifatiusbrunnen im Bonifatiuspark
Flur: 12
Flurstück: 33

Der Bonifatiusbrunnen befindet sich am Rande des neu angelegten Bonifatiusparks in der Gemarkung Kalbach. Es handelt sich um eine natürliche, aus einem Hang strömende Quelle, die seit 2004 durch eine Beckenanlage mit Sitzgelegenheit gefasst ist.

Die Quelle selbst wurde seit dem frühen Mittelalter religiös verehrt, nachdem der Pilgerzug anlässlich der Überführung des verstorbenen und später heilig gesprochenen Bischofs Bonifatius von Mainz zu seinem Bestattungsort Fulda an dieser Stelle in der Nacht vom 10. auf den 11. Juli hier gerastet hatte. Nach mündlicher Überlieferung (im Codex Eberhardi aus der Mitte des 12. Jahrhunderts) entsprang der Quell am darauffolgenden Morgen an der Stelle, wo der Leichnam des Bonifatius abgelegt gewesen war. Ort und Zeitpunkt der Rast sind quellenkundlich und archäologisch fassbar. Letzteres in Form der nahegelegenen Crutzenkirche aus dem 9. oder 10. Jahrhundert, die mit der Quelle und deren Verehrung in unmittelbarem Zusammenhang steht. Ihre Reste weisen sie eindeutig als über Jahrhunderte frequentierte Wallfahrtskirche aus. die erste Einfassung der Quelle hatte sich in der Entstehungszeit wohl noch direkt an der Kirche befunden, die Wasseraustrittsstelle ist jedoch durch geologische Prozesse gewandert. Spätestens 1535, also mit der Einführung der Reformation in der Gegend, gerieten Kirche und Brunnen in Vergessenheit, wurde jedoch in den 1970er Jahren wieder "entdeckt" und verehrt. Dem Quellwasser sprach und spricht man bis in die Gegenwart wundersame Heilkräfte zu.

In der gefassten und gestalteten Quelle als herausgehobener Ort der Verehrung manifestiert sich der Volksglaube an die Wundertätigkeit des Heiligen Bonifatius, ungeachtet der genauen Austrittsstelle des Wassers oder der gerade aktuellen Gestaltung der Einfassung.

Aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung ist der Bonifatiusbrunnen als Kulturdenkmal (Denkmal der Volksfrömmigkeit) im Sinne § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes anzusehen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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