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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage 124
Gemarkung Frankfurt
Unter Zugrundelegung eines Siedlungsplanes E. Mays u. H. Boehms nach Entwurf von O. u. E. Fucker in kubischen Bauhausformen errichteter Teil der Siedlung Riederwald von 1926/27. In Nord-Süd-Richtung angeordnete, niedrige Bebauung in Zeilen -charakterisiert durch paarweise Zusammenfassung mittels mehrgeschossiger Wohnblocks zur Straße Am Erlenbruch hin. (Friedrich-List-Straße 3-15, 4-18, Görresstraße 3-15. 4-24, Karl-Marx-Straße 3-13, 4-18)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |