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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Innenstadt
  • Gesamtanlage östliche Zeil, Heilgkreuzgasse und Seilerstraße
Gesamtanlage östliche Zeil, Heiligkreuzgasse und Seilerstraße

Gesamtanlage östliche Zeil, Heiligkreuzgasse und Seilerstraße um 1850-1890

Die den östlichen Abschnitt der Zeil (Nr. 10-26), der Heiligkreuzgasse (Nr. 9-13 und 16-20) und der Seilerstraße (Nr. 9-17) einschließenden Häuserzeilen umfassen das wohl größte Areal innerhalb der Altstadt, das eine weitgehend geschlossene Mietshausbebauung spätklassizistisch-gründerzeitlicher Prägung bewahrt hat. Dieses ein unregelmäßiges Dreieck umschreibende Areal am nordöstlichen Altstadtrand war in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch weitgehend unbebaut. Erst in Folge der Stadtentfestigung unmittelbar nach 1800 wurde die Anlage der inneren Wallstraßen möglich, zu denen die Seilerstraße zählt. Reste der in Folge damaliger Nachverdichtungen angelegten spätklassizistischen Mietshausbebauung der 1850er und 1860er Jahre haben sich mit den Häusern Seilerstraße 9-15 erhalten. Mit Anlage des Gerichtsviertels seit den 1880er Jahren (siehe Heiligkreuzgasse 34, Gerichtsgebäude A, 1884-1889 von Karl Friedrich Endell, Kulturdenkmal) und der östlichen Verlängerung der Zeil um die gleiche Zeit war die umfassende Neustrukturierung des Quartiers abgeschlossen. Damals entstanden bis Anfang der 1890er Jahre die repräsentativen, spätgründerzeitlichen Miets- und Geschäftshäuser an der Zeil 10-26 (damals noch Neue Zeil). Ebenfalls um 1890 wurden auf der Südseite die vier Häuser in der Heiligkreuzgasse 9-13 errichtet sowie auf der Nordseite die drei identisch gestalteten Häuser Heiligkreuzgasse Nr. 16-20. Diese traten in der Bauflucht zurück und berücksichtigten bereits eine geplante Verbreiterung der Heiligkreuzgasse, die bis 1945 aber nicht weitergeführt wurde. Der tiefe, für Frankfurt untypische und an den Mietshausbau Berliner Prägung anknüpfende Baublock Heiligkreuzgasse 16-20 besitzt einen für innerstädtische Mietshäuser ungewöhnlich großen Innenhof und ist mitsamt der Seitenflügel und Hinterhäuser weitgehend unverändert erhalten.

Insgesamt spiegelt die Gesamtanlage die beiden wesentlichen Aspekte der innerstädtischen Stadtentwicklung Frankfurts im 19. Jahrhundert: Die Entfestigung der Altstadt in den Jahren nach 1800 mitsamt der Anlage innerer Wallstraßen, zu denen die Seilerstraße zählt. Ablesbar ist zudem die umfangreiche und schrittweise erfolgte Erweiterung und Nachverdichtung des ehemals befestigten Stadtkerns durch die weitsichtigen Straßenprojektierungen von Friedrich August Ravenstein seit Mitte des 19. Jahrhunderts, die sich an den Neubauten in der Formensprache des Spätklassizismus (Seilerstraße) sowie des Historismus spätgründerzeitlicher Prägung (Heiligkreuzgasse und östliche Zeil) ablesen lassen.

Als wohl größte zusammenhängende Mietshausbebauung aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts innerhalb der Altstadt ist die Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen schützenswert.

Die Gesamtanlage umfasst folgende Bauten:

Die als Kulturdenkmäler eigens ausgewiesenen Häuser Zeil 10, 14-16 und 26 sowie Seilerstraße 15 und 17.

Teile der Gesamtanlage sind die Bauten:

Seilerstraße 9 und 11: Zwei spätklassizistische Mietshäuser mit durchlaufendem Gesimsband im 1. und 2. Obergeschoss, die Fassade leicht purifiziert, Fenster erneuert, Mitte 19. Jh.

Seilerstraße 13: Spätklassizistisches Mietshaus Mitte der 1850er Jahre, Fenster erneuert

Heiligkreuzgasse 9, 9a, 11 und 13: Spätgründerzeitliche Mietshäuser der 1880er Jahre, Haus Nr. 9 laut Bauschild errichtet 1888 von H. Nenner. Das Haus Nr. 11 wohl etwas früher (1870er Jahre), Fensterumrahmungen in Sandstein, Fenster erneuert, Erscheinungsbild durch die Fliesenverkleidung der Sockelzone beeinträchtigt.

Heiligkreuzgasse 16-20: Drei spätgründerzeitliche Mietshäuser um 1890 mit identischer Fassadengestaltung in reduzierten Neurenaissanceformen, das rustizierte Sockelgeschoss und die Fenstergliederungen in Sandstein. Die Straßenfassade bis auf die Kunststofffenster- und Türen weitgehend unverändert. Im Hof, der den ursprünglichen Zuschnitt bewahrt hat, ebenfalls neue Fenster sowie Balkone, die sich dem Gesamtbild einfügen. Die dortigen Veränderungen seit Ende der 1980er Jahre auf Grundlage eines 1987 geschlossenen Sanierungsvertrags mit dem Ziel einer Rekultivierung des innerstädtischen Wohnens.

Zeil 12: Spätgründerzeitliches Mietshaus der 1880er Jahre, Wiederaufbau um 1950, Fassade leicht purifiziert, Fenster und Erdgeschosszone erneuert.

Zeil 18-24: Schlichte Mietshäuser der Neurenaissance von 1887 nach Entwurf von C. Runkwitz, die Balkongitter und Ladenzonen großenteils bauzeitlich.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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