Am Großen Berg
Westliche Stadtmauer
Am Großen Berg
Südliche Stadtmauer
Am Großen Berg
Am Großen Berg
Am Großen Berg
Südwestliche Befestigung
Am Großen Berg
Am Großen Berg
Südliche Stadtmauer
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Bergstraße, Landkreis
Zwingenberg
  • Wetzbach 9
  • Wetzbach 15
  • Untergasse 16
  • Schießgarten
  • Pass
  • Obertor 4
  • Obertor 1
  • Obergasse 19
  • Neugasse 4
  • Neugasse
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  • Marktplatz 6
  • Marktplatz 4
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  • Marktplatz 11
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  • Hohl
  • Auf dem Berg 23
  • Auf dem Berg
  • Am Kleinen Berg 8
  • Am Großen Berg 12
  • Am Großen Berg
Alte Stadtbefestigung
Flur: 1
Flurstück: 101/1, 104/8, 104/9, 106/1, 1/14, 117, 1/18, 1/4, 2/6, 275/1, 305/4, 31, 327/2, 327/3, 37/1, 37/2, 4, 41, 5, 50, 562/61, 562/62, 562/64, 562/72, 6/1, 90/1, 90/7, 90/8, 91, 92, 94/1, 96

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt Zwingenberg

Erhaltene Teilstücke der alten Stadtmauer, die Zwingenberg spätestens seit der Verleihung der Stadtrechte unter Graf Diether V. von Katzenelnbogen im Jahr 1274 umschloss. Möglicherweise war die alte Oberstadt auf dem Berg schon etwas früher durch eine annähernd quadratische Umfassungsmauer mit runden Ecktürmen gesichert, wobei deren am stärksten gefährdete Südfront zusätzlich durch eine Burg in der Südostecke und eine Bastion auf dem Gelände der sogenannten Kaserne und des ehem. Walbrunner Hofes befestigt worden sein könnte. Dafür gibt es jedoch keine gesicherten Erkenntnisse. Westlich wurde die mächtige Stützmauer zur Sicherung des Hanges erbaut.

Die Einbeziehung der Unterstadt in die Verteidigungsanlage verursachte eine etwas unförmige Erweiterung nach Westen, wo dann jedoch eine völlig gerade Mauer mit vorgelagertem Wassergraben und Palisadenzaun den Stadtbereich abschloss. Der glacisartige Freibereich ist als Grünzone heute noch ablesbar. Die Südwestecke war durch das Wasserschloss gesichert, das von der Stadt durch einen Graben getrennt war. Das Schloss besaß zwei quadratische Türme. Der nördliche Mauerverlauf war ebenfalls mit Rechtecktürmen bestückt. Gut abgesichert waren auch die beiden einzigen Toranlagen, das Obertor im Süden und das Untertor im Norden. Der Ausgang aus der Oberstadt war nur durch eine kleine, nordöstlich gelegene Pforte möglich, die durch einen Rundturm, die sogenannte "Aul" kontrolliert wurde.

Die zirka 1,70m starke und mehrere Meter hohe Mauer, die wahrscheinlich einen gedeckten, hölzernen Wehrgang besaß, wurde noch bis in die Mitte des 18. Jhs. unterhalten, ab 1818 kam es zu Teilabrissen, wobei vor allem die beiden Stadttore betroffen waren.

Die heute noch erhaltenen Mauerstücke zeigen ein unverputztes Bruchsteinmauerwerk mit einzelnen Werkstücken aus Rotsandstein. Die Südmauer zieht sich mit 4 - 5 m Höhe den Hang hinab, mit kleinen runden Schießscharten und einer spitzbogigen Öffnung. In der Unterstadt führt sie bis zum Obertor und steht dann partiell hinter den südlichen Marktplatzhäusern. Am ehemaligen Wasserschloss ist die Mauer noch in doppelter Geschosshöhe erhalten und nach außen durch einen Rundbogenfries auf Konsolen geschmückt. Die Westmauer des Wasserschlosses dient teilweise als Sockel des Hauses Marktplatz 7. Daneben die Reste eines Turmes, der 1780 größtenteils abgetragen und zeitweilig als Gefängnis genutzt wurde. Der westliche Stadtmauerzug ist, abgesehen vom Durchbruch der Neugasse, in Geschosshöhe erhalten und dient als Rückwand für zahlreiche Nebengebäude von Wohnhäusern. Gleiches gilt für das nördliche Mauerstück, das im Bereich des ehemaligen Untertores große Lücken aufweist. Vom östlichen Mauerstück sind nur noch spärliche Reste im Nahbereich der noch erhaltenen "Aul" (s. Auf dem Berg 77) zu finden.

Die erhaltenen Teilstücke der alten Zwingenberger Stadtmauer sind als historische Wehrbauten beredte Zeugnisse mittelalterlichen Städtebaus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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