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Kleines, eingeschossiges Fachwerkhaus, im Kern aus dem ausgehenden 18. Jh., ehemaliges Gesindehaus der großen Hofreite Vogelsbergstraße 2. Aus Gründen der Sozialgeschichte, der Baugeschichte (bautypologisch) und des Städtebaus (ehemaliger Ortsrand, heute dominierende Lage an der Kreuzung Obergasse/Am Stauweiher) Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |