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Längsrechteckige, von einem Holzzaun eingefasste Anlage von 10,04 ar östlich des Ortes am Fuße des Waldrands auf einer weitläufigen Grünfläche. Angelegt vermutlich in den 1860er-Jahren nach dem Umzug der jüdischen Gemeinde von Bisses nach Echzell und dem Bau der dortigen Synagoge. 50 Grabsteine erhalten, stehend in meist Viererreihen die westliche Längsseite entlang, sowohl aus Sandstein teilweise mit Giebel- oder Halbrundbekrönung als auch aus schwarzem Granit. Das älteste klar datierbare Grab ist das von Caroline Rothschild aus dem Jahr 1887.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |