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Bau im Äußeren an sich anspruchslos, birgt im Inneren eine interessante Ausstattung von 1930, die als Beispiel der Sakralkunst des Art-Déco als Rarität gelten muss: ein Hochaltar (ca. 1928-31), geschnitzt und farbig gefasst mit Tafelgemälden, die im Zuge der Inneninstandsetzung 1992 restauriert wurden (Wiederherstellung der Goldgründe) und ein kompletter Zyklus von Deckengemälden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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